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Konfliktmanagement

Die Vermittlung zwischen Konfliktparteien durch eine außenstehende Person ist immer dann erforderlich, wenn beide Seiten die Eskalation eines Konfliktes oder einer Meinungsverschiedenheit eigentlich vermeiden wollen und nach einer gemeinsamen Kompromisslösung suchen wollen, anstatt sich einem langwierigen Streit hinzugeben. Im Konfliktmanagement geht es in erster Linie um das aufmerksame Zuhören und Eröffnen von Betrachtungsweisen auf die man selbst noch nicht gekommen ist. Es geht um das Erweitern der eigenen Wahrnehmung und bestenfalls um die Schaffung der Nachvollziehbarkeit der Einflüsse und Belange beider Parteien, die zu dem Konflikt geführt haben. Wichtig ist, das Konfliktmanagement weder eine juristische Aufarbeitung eines Konflikts, noch eine therapeutische Bearbeitung eines Konflikts darstellt. Die Mediation soll in erster Linie dazu dienen einen Konflikt gemeinsam zu bewältigen und unter Anleitung eines Gesprächsleiters selbst einen Lösungsweg zu erarbeiten. Die Konfliktmanager übernimmt dabei lediglich steuernde Aufgaben, welche unter Umständen im Verlauf eines Konfliktes zwischen den Parteien nicht mehr ohne zusätzliche neutrale Person möglich sind.

Warum einen Konfliktmanager hinzuziehen?

Gerade Aufgaben des Bauens und der Planung können oft zu verschiedenen Wahrnehmungen und verschiedenen Erwartungen führen, weil diese technisch kompliziert sind oder inhaltlich anspruchsvoll oder einfach sehr, sehr umfangreich. Es ist dann wichtig, einen Konfliktmanager hinzuzuziehen, der nicht nur degressiv auf beide Parteien wirken kann, sondern der sowohl ein tieferes Hintergrundwissen bautechnischer, wohnwirtschaftlicher oder honorarrechtlicher Sachverhalte mitbringt. Die Neutralität eines Konfliktmanagers ist der wichtigste Bestandteil und das oberste Gebot dieser Aufgabe. Der Mediator ist kein Richter, der über richtig oder falsch entscheidet. Er ist kein Urteilender. Vielmehr hat ein Mediator die Aufgabe, wie ein Diplomat zwischen den Parteien zu vermitteln und einen Austausch zu ermöglichen, wenn sich Fronten verhärten und es einer oder beiden Seiten schwer fällt, mit der jeweils anderen Seite ins Gespräch zu kommen. Unsere Mediationsaufgaben nehmen wir im weiteren Wirkungskreis von Planungen oder Architektenleistungen, Gutachterleistungen im Bauwesen, Streitthemen bei bautechnischen Fragen oder was Konflikten mit Baubehörden für unsere Auftraggeber wahr.

Diskretion und Verschwiegenheit ist nicht nur gegenüber Außenstehenden eine wichtige und selbstverständliche Eigenschaft eines Mediators, sie ist für eine rasche Einfindung in eine Konfliktsituation auch innerhalb und gegenüber der Konfliktparteien erforderlich. Die andere Partei kann vom Konfliktmanager immer nur dasjenige erfahren, was zur Kommunikation vom jeweiligen Konfliktteilnehmer freigegeben wird. Was durch unsere berufsständische Zugehörigkeit sind wir überdies durch unser Berufsgesetz zur Verschwiegenheit verpflichtet

Wie läuft Konfliktmanager und ab?

Mediationen und Konfliktmanagement folgen einem grundsätzlichen Grundmuster, können jedoch in Umfang und Intensität sehr individuell auf die jeweilige Konfliktsituation angepasst werden, respektive müssen dies manchmal. Ein ‚roter Faden‘ für die Bewältigung eines Konfliktes kann wie folgt aussehen:

  • Kontaktaufnahme durch eine der beiden Konfliktparteien oder durch die beiden Konfliktparteien gemeinsam.
  • Bei einseitiger Kontaktaufnahme, erfolgt im ersten Schritt ein Beratungsgespräch in dem der Konflikt kurz einseitig geschildert wird. In diesem Gespräch wird beratschlagt, wie und auf welche Weise der Konfliktmanager auf die andere Partei zugehen kann, um auszuloten, ob eine Gesprächsbereitschaft besteht.
  • Im nächsten Schritt tauscht der Konfliktmanager sich intensiv mit beiden Parteien aus und stellt fest, ob eine grundsätzliche Konsensbereitschaft bei beiden Seiten vorhanden ist oder nicht. Stellt er fest, dass eine der beiden Parteien weder Kompromiss noch Konsens sucht, empfiehlt der Konfliktmanager den Abbruch der Mediation.
  • Wenn beide Parteien getrennt voneinander dazu bereit sind, erfolgt im nächsten Schritt ein gemeinsames Gespräch am runden Tisch unter der Gesprächsführung des Konfliktmanagers. Dabei hat der Konfliktmanager mehr die Aufgabe das Gespräch zu strukturieren und zu leiten und beiden Seiten einen Verständniszugang der jeweils anderen Seite aufzuzeigen. Er trägt auch dafür Sorge Komma dass beide Seiten ausreichend zu Wort kommen.
  • Nach dem Konfliktgespräch, protokolliert der Konfliktmanager das Gespräch für die Parteien und macht auf gemeinsame Schnittstellen in der gegenseitigen Wahrnehmung aufmerksam.
  • Auf erklärte Zustimmung beider Seiten, kann der Konfliktmanager auf bautechnische Themen eine objektive Stellungnahme abgeben, zum Beispiel, was die Einhaltung oder Erfüllung von allgemeinen Baunormen angeht.
  • Der Konfliktmanager steht danach beiden Parteien zu jeweils getrennten Nachgesprächen zur Verfügung, in denen die Parteien sich noch einmal mit dem Konfliktmanager zum Sachverhalt intensiv austauschen können. Solche Gespräche werden in Form von Präsenzgesprächen empfohlen, können aber auch in Onlinemeetings oder Telefonaten stattfinden.
  • Der wichtigste Schritt ist ein, darauf folgendes gemeinsames Schlichtungsgespräch, indem beide Parteien noch einmal zusammenkommen und ihre jeweiligen Vorschläge für eine friedliche Auflösung des Konfliktes in die Diskussion einbringen. Bei diesem Schlichtungsgespräch betreibt der Konfliktmanager, dass die Parteien gemeinsame Kompromisse erkennen können.
  • Abschließend können beide Parteien eine Kompromißlösung schließen und für sich festhalten. Wenn beide Parteien einverstanden sind, kann der Konfliktmanager die Kompromisslösung anschließend in einem Protokoll festhalten.

Wo findet Konfliktmanagement statt?

Grundsätzlich sollten Konfliktgespräche an neutralen Orten stattfinden. Dazu kann der Konfliktmanager entweder einen eigenen Besprechungsraum anbieten oder, so dies räumlich umständlich für die Teilnehmer ist, einen entsprechend neutralen Raum anmieten (zum Beispiel in einem Workspace oder einer Gastronomie). Ein Gesprächsraum muss jedoch auf jeden Fall abgeschlossen und ungestört sein damit Gespräche hier ohne Störungen und diskret stattfinden können. Der neutrale Ort soll beiden Parteien in einem Gespräch die Möglichkeit geben sich an einem sicheren Ort wiederzufinden, um sich voll und ganz auf die Bewältigung des Konflikts konzentrieren zu können. Nur wenn beide Parteien von vorneherein einverstanden sind, können Räumlichkeiten einer der beiden Parteien für Beratungs- und/oder Konfliktgespräche genutzt werden.

Für wen kommt Konfliktmanagement infrage?

Die Bearbeitung eines Problems, steht grundsätzlich jedem offen. In unserem Fall liegt der Schwerpunkt auf Konflikten und Problemen im Bauwesen, in der Planung, oder bei anderen Architekten- und / oder Ingenieursaufgaben. Konfliktmanagement ist für Privatpersonen (zum Beispiel Bauherren) genauso vorgesehen, wie für Handwerker, Monteure, Lieferanten, andere Herstellende, oder Architekten und Ingenieure oder Vergleichbares. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Konfliktmanagement für Sie infrage kommt, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf und führen Sie ein erstes, kostenloses Erstgespräch.

Was kostet Konfliktmanagement?

Konfliktmanagement ist eine reine Dienstleistung, die inhaltlich intensiv und individuell dem jeweiligen Konflikt angepasst werden muss. Daher ist eine paketweise Kalkulation nicht möglich. Die Abrechnung des Konfliktmanagers erfolgt auf einer reinen Aufwandsabrechnung. Der Stundensatz beträgt aufgrund der fachlichen Spezialisierung des Konfliktmanagers für die Themen des Bauwesens 90€ pro Stunde zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Soweit Präsenztermine an separaten Fremdenorten stattfinden sollen, werden Fahrtkosten und gegebenenfalls erforderliche Übernachtungskosten separat, auf reinen Nachweis abgerechnet. Auf Wunsch und mit dem Einverständnis beider Parteien, kann der Konfliktmanager auch mehrere getrennte Anteilsrechnungen für die jeweiligen Konfliktparteien ausstellen.

Wann ist es für Konfliktmanagement zu spät?

Der Einstieg, an dem man aufeinander zuzugehen sollte, sollte eigentlich zu keinem Zeitpunkt eine Option sein, welche man komplett verwirft. Allerdings sind auch der Mediation und den Konfliktmanagement Grenzen gesetzt. Sobald beispielsweise ein gerichtliches Verfahren offiziell eingeleitet wurde, ist es eher kontraproduktiv, wenn neben der juristischen Aufarbeitung noch eine sekundäre Konfliktbewältigung erfolgen soll. Auch nach der Einleitung von strafrechtlichen Verfahren, muss ein Konfliktmanager sich hinter dem dann bereits arbeitenden Organen zurückstellen.

Was bei Konflikten, welche sich auf, als solche wahrgenommene Mängel an einem Bauwerk wahrnehmen lassen, ist eine Konfrontation nach Ablauf von entsprechenden Gewährleistungsfristen nicht mehr sinnvoll. Das bedeutet nicht,  dass eine persönliche Belastung aus solchen Problemen heraus nach Ablauf eine Gewährleistungsfrist grundsätzlich unbeachtlich wäre. Die persönliche Bearbeitung von belastenden Situationen, ist allerdings nicht Aufgabe des Konfliktmanagers.